Zahnersatz ist eine der wenigen Gesundheitsleistungen, bei denen gesetzlich Versicherte regelmäßig vierstellige Rechnungen selbst bezahlen. Die Krankenkasse übernimmt beim Zahnersatz über den Festzuschuss höchstens rund die Hälfte der Kosten der Regelversorgung – alles darüber, etwa ein Implantat oder ein Keramik-Inlay, bleibt an Ihnen hängen. Seit April 2026 bietet die AXA drei neue Zahntarife an, mit denen Sie sich je nach Tarif 80, 90 oder 100 Prozent zurückholen. Was die Tarife können, für wen sie sich lohnen und was sie kosten, lesen Sie hier – Ihren persönlichen Beitrag zeigt Ihnen unser Zahnrechner in wenigen Sekunden.

Warum eine Zahnzusatzversicherung so wichtig ist

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt beim Zahnersatz nur einen Festzuschuss zur Regelversorgung. Entscheiden Sie sich für eine Krone, eine Brücke oder ein Implantat, das über die Regelversorgung hinausgeht, tragen Sie den Großteil der Kosten selbst. Auch bei der Zahnbehandlung gibt es Lücken: Eine Wurzelbehandlung kostet im Durchschnitt rund 280 €, bei gekrümmten Wurzelkanälen kommen schnell etwa 450 € dazu – und nicht jede dieser Leistungen übernimmt die Kasse.

  • Eine Amalgamfüllung zahlt die Kasse; ein hochwertiges Keramik-Inlay ist Privatleistung und kostet mehrere hundert Euro.
  • Die professionelle Zahnreinigung gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Eine Zahnspange für Kinder wird schnell vierstellig.

Eine Zahnzusatzversicherung schließt genau diese Lücke. Der entscheidende Punkt dabei: Sie muss abgeschlossen sein, bevor eine Behandlung angeraten wird. Steht der Zahnersatz schon fest, ist er nicht mehr versicherbar. Der beste Zeitpunkt ist deshalb der, an dem nichts ansteht.

Was die neuen AXA Zahntarife besser machen

Mit Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium hat die AXA ihre Zahntarife zum April 2026 neu aufgestellt. Aus unserer Sicht sind es vor allem vier Punkte, die die Tarife von vielen Angeboten am Markt abheben:

  • Sofortschutz ohne Wartezeit – in allen drei Tarifen gilt der Schutz, sobald der Vertrag zustande gekommen ist.
  • Zahnbehandlung zu 100 % – Füllungen, Inlays, Wurzel- und Parodontosebehandlung werden in allen drei Tarifen voll erstattet, inklusive der Vorleistung Ihrer Kasse.
  • Professionelle Zahnreinigung inklusive – zu 100 %, bei Klassik und Komfort einmal im Jahr, bei Premium ohne Begrenzung der Anzahl.
  • Keine Mindestlaufzeit – monatlich kündbar mit 15 Tagen Frist. Nur wenn in den ersten zwei Jahren ein Leistungsfall eintritt, gilt eine Bindung von zwei Jahren.

Dazu kommen Leistungen, die bei günstigen Tarifen oft fehlen: Implantate inklusive Knochenaufbau und 3D-Röntgen zählen zum Zahnersatz und werden mit dem Tarifsatz erstattet. Kieferorthopädie für Kinder ist bis 5.000 € eingeschlossen – auch unsichtbare Aligner und Keramik-Brackets. Schmerzausschaltung ist bis 500 € im Jahr dabei, Bleaching bis 200 € in zwei Jahren. Und Zahn Premium erstattet sogar ohne Begrenzung auf den Höchstsatz der Gebührenordnung – für Spezialisten, die über dem 3,5-fachen Satz abrechnen, ein echter Unterschied.

Drei Tarife – welcher passt zu Ihnen?

Die drei Tarife unterscheiden sich vor allem in der Erstattung für Zahnersatz. Alles andere – Zahnbehandlung, Zahnreinigung, Kinder-Kieferorthopädie – ist überall dabei.

  • Zahn Klassik – der günstige Einstieg: 80 % für Zahnersatz, ab 7,05 € im Monat.
  • Zahn Komfort – die goldene Mitte: 90 % für Zahnersatz, ab 12,40 € im Monat.
  • Zahn Premium – der Rundumschutz: 100 % für Zahnersatz, unbegrenzt viele Zahnreinigungen, keine GOZ-Begrenzung, ab 14,43 € im Monat.

Die genannten Beiträge gelten für die Altersgruppe 21 bis 25 Jahre (Stand 04/2026). Der Beitrag richtet sich allein nach Ihrem Geburtsjahr – nicht nach Tag und Monat – und ist in Altersgruppen von fünf Jahren gestaffelt. Für die Berechnung brauchen Sie keine Kontaktdaten zu hinterlassen: Geburtsjahr eingeben, alle drei Tarife nebeneinander sehen.

Was kostet Ihr Zahnschutz?

Geburtsjahr eingeben und alle drei Beiträge sofort sehen – ohne Anruf, ohne Kontaktdaten.

Beitrag berechnen

Was Sie vor dem Abschluss wissen sollten

Wir beraten lieber ehrlich als schnell. Deshalb drei Punkte, die Sie kennen sollten:

  • Zahnstaffel: Wie bei allen Zahnzusatzversicherungen ist die Erstattung in den ersten Jahren der Höhe nach begrenzt – 1.500 € im ersten Jahr, 3.000 € in zwei, 4.500 € in drei und 6.000 € in vier Jahren. Ab dem fünften Jahr gibt es keine Grenze mehr, nach einem Unfall gilt die Staffel gar nicht. Wer bereits eine Zahnzusatzversicherung hatte, profitiert von einer verkürzten Staffel.
  • Gesundheitsfragen: Es gibt eine kurze Gesundheitsprüfung mit vier Fragen – unter anderem zu angeratenen oder laufenden Behandlungen und zu fehlenden Zähnen. Bis zu drei fehlende, nicht ersetzte Zähne können gegen Zuschlag mitversichert werden. Eine empfohlene Zahnreinigung müssen Sie nicht angeben.
  • Nur für gesetzlich Versicherte: Die Tarife ergänzen die gesetzliche Krankenkasse, die immer zuerst leistet. Privatversicherte haben Zahnleistungen bereits in ihrem Tarif.

Für wen sich der Abschluss jetzt besonders lohnt

  • Familien mit Kindern: Wer früh abschließt, sichert die Kieferorthopädie, bevor die Zahnspange überhaupt Thema wird. Kinder können auch allein versichert werden.
  • Wer noch gesunde Zähne hat: Dann sind die Gesundheitsfragen kein Problem, der Schutz greift ohne Wartezeit und die Zahnstaffel ist bis zum ersten großen Zahnersatz längst durchlaufen.
  • Wer Wert auf Zahnreinigung legt: Die gesetzliche Kasse zahlt sie nicht. Bei Klassik und Komfort ist sie einmal im Jahr zu 100 % enthalten, bei Premium ohne Begrenzung der Anzahl.

So einfach geht es

Sie geben auf unserer Themenseite nur das Geburtsjahr ein und sehen sofort alle drei Beiträge. Passt ein Tarif, bereiten wir den Antrag in der Agentur vor und senden ihn Ihnen per E-Mail zu. Sie prüfen in Ruhe, unterschreiben – und sind ohne Wartezeit versichert. Und wenn es später um eine Erstattung geht, rufen Sie nicht in einer Hotline an, sondern bei uns in Bad Zwischenahn.

Jetzt Beitrag berechnen und Antrag vorbereiten lassen

Alle Leistungen im Detail, die häufigsten Fragen und der Zahnrechner für Klassik, Komfort und Premium finden Sie auf unserer Themenseite zur Zahnzusatzversicherung.

Zum Zahnrechner

Stand der Beiträge und Leistungen: 04/2026. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen der AXA Krankenversicherung AG. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist erst der Beitrag im Antrag.